Leutkirch / sz - Zum Schutz der Bundesfernstraßen vor Schneeverwehungen müssen laut Paragraf elf des Bundesfernstraßengesetzes geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu zählen die alljährlich im Herbst, spätestens bis zum 8.November, aufzustellenden Schneezäune. Um mit dem Aufstellen der Schneezäune baldmöglichst beginnen zu können, bittet die Autobahnmeisterei Wangen, die betroffenen Felder zu bearbeiten.
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