Leutkirch / gs - Für die Haltung von Hunden gelten verschiedene rechtliche Grundlagen. Neben Landesverordnungen gibt es kommunale Regelungen. So auch in Leutkirch, wo neben zahlreichen, sogenannten nicht gefährlichen Hunden auch zwei Kampfhunde gemeldet sind.
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leutkirch sieht einen jährlichen Betrag von 72Euro für jeden Ersthund vor. Hält der Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.
Ein gesonderter Steuersatz für die Haltung von Kampfhunden wird im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen in Leutkirch nicht erhoben. In Isny bezahlt ein Hundebesitzer 66Euro pro Kalenderjahr für seinen Hund. Hält dort ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, erhöht sich der Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 132 Euro. Gefährliche Hunde oder Kampfhunde kosten 600 Euro.
Die Stadt Bad Wurzach berechnet für einen Ersthund jährlich 60 Euro, für einen zweiten und jeden weiteren Hund 120 Euro. Wer in Bad Wurzach einen Kampfhund besitzt, muss 480 Euro bezahlen. Jeder weitere Kampfhund kostet 960 Euro. „Die Hundesteuer ist eine öffentlich, rechtliche Abgabe ohne Zweckbindung und dient als Steuerungselement für ein zu großes Hundeaufkommen“, sagt Elmar Haag vom Leutkircher Ordnungsamt.
Neben der Hundesteuer fallen laut Bußgeldkatalog der Stadt Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten in der Hundehaltung an. Die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Leutkirch regelt unter anderem das Halten und Beaufsichtigen von Hunden, um eine Gefährdung von Dritten und anderen Tieren auszuschließen. Weiterhin sind Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Auch sind Lärmbelästigungen durch Hunde sowie Verschmutzungen durch Hundekot der Vierbeiner zu vermeiden. Kampfhundebesitzer, deren Tiere älter als sechs Monate sind, bedürfen einer Erlaubnis durch die Ortspolizeibehörde. Diese darf jedoch nur erteilt werden, wenn gewisse Voraussetzungen bestehen. „Zu unserer großen Erleichterung gab es bisher in der Stadt Leutkirch keine nennenswerten Vorfälle mit Kampfhunden“, sagt Martina Miehe von der Leutkircher Stadtverwaltung.
Lärmbelästigung kostet 50 Euro
Neben zahlreichen Verordnungen sieht der Bußgeldkatalog der Stadt Leutkirch unter anderem folgende Geldstrafen vor: Lärmbelästigungen durch einen Hund kosten 50 Euro, Verschmutzungen durch Hundekot sowie die nicht sofortige Beseitigung betragen 25 Euro, das Führen ohne Leine kann zehn Euro kosten. Ebenso gelten Strafen bei der Nichteinhaltung des Tierschutzgesetzes wie beim Verstoß gegen Vorschriften, die die Haltung eines Hundes im Freien, im Zwinger oder in einer gewöhnlichen Unterbringung regeln, sowie das nicht korrekte Anbinden von Hunden.
Dort drohen in der Regel Geldstrafen zwischen 50 und 100 Euro. Besonders saftige Strafen gelten für Ordnungswidrigkeiten im Umgang mit Kampfhunden. Verstöße gegen das wissentliche Untersagen der Haltung eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes kosten 500Euro. Besitzt ein Kampfhundehalter keine Führungserlaubnis muss er mit einer Geldstrafe von 250 Euro rechnen. Wer Hunde ausbildet, mit dem Ziel eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren zu erzeugen, obwohl dieses von behördlicher Seite untersagt wurde, bezahlt 1000 Euro.
Wer keine entsprechende Führungserlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes hat, muss mit einer Geldstrafe von 500 Euro rechnen. Unterlässt ein Kampfhundebesitzer vorsätzlich das Tragen eines Maulkorbs bei seinem Tier und außerhalb des Privatgeländes, so beträgt die Strafe 100 Euro. Fordert die Behörde einen Kampfhundebesitzer auf, seinen Hund unfruchtbar machen zu lassen und befolgt dieser, diese Anweisung nicht, so drohen 100 Euro. Bei einer Verweigerung sogar 250Euro.