Leutkirch / win - Die Stadt hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu verkehrsrechtlichen Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern Stellung genommen. Der ehemalige Stadtrat Hubert Moosmayer sprach in der Sitzung vom 28. Juli die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L308 zwischen Leutkirch und Adrazhofen an.
Die Antwort lautete: „Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer wurde ursprünglich angeordnet, da der Linksabbiegeverkehr von der L308 in Richtung Hofs immer mehr zugenommen hat.“ Die Folge seien zunehmende Auffahrunfälle gewesen. „Mit dem Anbringen der Linksabbiegespur wurde dieser Gefahrenpunkt aber beseitigt, so dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer nicht mehr erforderlich ist“, heißt es weiter. Auch die Verkehrssituation für Radfahrer erfordere keine verkehrsbeschränkten Maßnahmen. Die Radfahrer zwischen Leutkirch und Adrazhofen könnten sich auf dem Geh- und Radweg abseits der L308 sicher bewegen. „Die Verwaltung wird das Geschwindigkeitsverhalten jedoch weiterhin beobachten. Sollte sich daraus die Notwenigkeit für verkehrsbeschränkte Maßnahmen ergeben, werden diese ergriffen, erklärte die Stadtverwaltung“