Leutkirch / sz - Seit dem 1. Januar sind wichtige Änderungen bei der KFZ-Zulassung in Kraft getreten. Die erste Stufe der Initiative zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) ist gestartet und ermöglicht nun, eine online Abmeldung von Fahrzeugen. In zwei weiteren Stufen folgen ab dem 1.Januar 2016 die internetbasierte Wiederzulassung von Fahrzeugen und Adressänderungen (Stufe zwei) sowie allgemeine online-Fahrzeugzulassungen (Stufe drei).
Durch die seit diesem Jahr gültige Möglichkeit, seine Kennzeichen auch bei einem Umzug mitzunehmen, sparen die Halter Geld. Allein 2014 hat es laut Landratsamt insgesamt 23528Umschreibungen im Landkreis Ravensburg gegeben. Auf Grund der Online-Umstellung werden von den Zulassungsbehörden künftig nur noch Kennzeichen mit Zulassungsplaketten in Klebeausführung mit einem Sicherheitscode ausgegeben. Auch die Fahrzeugscheine enthalten einen Sicherheitscode. Für eine erfolgreiche Online-Abmeldung werden beide Codes benötigt. Die rechtswirksame Abmeldung erfolgt erst mit der abschließenden Bearbeitung durch die Zulassungsstelle, unabhängig davon, welches Datum für die Abmeldung eingetragen wurde. Daneben können Fahrzeuge nach wie vor direkt bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden, so das Landratsamt.
Wer im neuen Jahr nach Leutkirch gezogen ist, oder noch zieht, muss sein Autokennzeichen nicht mehr tauschen. Diese sogenannte Kennzeichen-Mitnahme beim Wohnortwechsel gilt nicht nur innerhalb von Bundesländern, sie gilt deutschlandweit. Der Gang zur Zulassungsstelle aber bleibt Pflicht, denn auch das alte Kennzeichen muss auf den neuen Wohnort umgeschrieben werden. Der Zuziehende spart jedoch bares Geld. Allein bei der Gebühr sind das 10,60Euro. Hinzu kommt, dass die Kosten für die Anfertigung neuer Nummernschilder entfallen.
Ganz konkret heißt das: Wer seine bisherigen Kennzeichen auf seinen neuen Wohnort umschreiben lässt, zahlt aktuell in Lindau 17,50 Euro. Wenn ein Neu-Leutkircher trotzdem das "RV" an seinem fahrbaren Untersatz haben will, muss er 28,10 Euro auf den Tisch legen. Wunschkennzeichen kosten extra. Der Fahrzeughalter muss aber Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung nicht nochmals vorlegen. Besitzt das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugbrief (Zulassung vor dem 1. Oktober 2005), so muss der Besitzer diesen auf der Zulassungsstelle in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umtauschen.
Eine Ausnahme gibt es
Zieht also ein Berliner nach Ravensburg, bleibt das "B" am Fahrzeug, wenn der Halter es möchte. Auch das Siegel, in diesem Fall der Berliner Bär , bleibt erhalten. Nur eine Ausnahme gibt es: Wenn das B-Kennzeichen zum Beispiel bei einen Unfall beschädigt wird. Dann geht der Fahrzeugbesitzer zur Zulassungsstelle und holt sich ein neues B-Kennzeichen. Neben dem "B" ist dann aber das baden-württembergische Wappen mit Löwe und Hirsch angebracht.
Dass das einheimische "RV" ausstirbt, ist aber nicht zu befürchten. Denn bei einem Halterwechsel, also beispielsweise wenn ein Auto verkauft wird, muss das Nummernschild gewechselt werden. Kauft sich der Zugezogene ein neues Fahrzeug, muss er sich ebenfalls ein RV-Schild besorgen. Gleiches gilt wenn ein Halter beispielsweise sein Cabrio über den Winter abmeldet.
Ebenfalls neu ist, dass künftig Kennzeichenschilder, auf denen noch Halteringe angebracht sind, nicht mehr gestempelt werden. Stattdessen muss der Fahrzeughalter neue Kennzeichenschilder ohne Halteringe prägen lassen.
Alle Informationen zu den Änderungen sind auf der Homepage des Landkreises zu finden unter www.landkreis-ravensburg.de.