Leutkirch / sz - Im Winter kann es auf Geh- und Radwegen wieder gefährlich glatt werden. Stürze und Verletzungen sind oft die Folge. Um dies zu vermeiden, müssen Eigentümer und Besitzer für sichere Wege sorgen.
Falls keine Gehwege vorhanden sind, sind die seitlichen Flächen am Rand der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen.
An Werktagen muss dies bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr erfolgt sein, teilt die Stadtverwaltung mit. Schneit oder friert es weiter, so ist weiterhin zu räumen beziehungsweise zu streuen. Diese Verpflichtung endet um 20 Uhr.
Sand, Split oder Asche verwenden
Zum Streuen ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Split oder Asche zu verwenden. Wird die Stadtverwaltung auf einen Verstoß aufmerksam, genügt in den meisten Fällen ein Schreiben, das die Anlieger auf ihre Pflichten hinweist.
Nur ungern werde ein Bußgeld verhängt – allerdings sei das nicht ausgeschlossen und kann bis zu 500Euro teuer werden, heißt es weiter. Darüber hinaus müsse der Verpflichtete auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen. Im Winter kommt es auch immer wieder vor, dass durch Schneelast Äste von Bäumen und Sträuchern in den Verkehrsraum gedrückt werden. Die Räum- und Streufahrzeuge aber auch Fußgänger können dadurch stark behindert werden. Gartenbesitzer werden daher gebeten, diese Äste entsprechend zurückzuschneiden.
Die Verärgerung ist vorprogrammiert
Mancher Nachbar findet auch Schnee und Eis von seinem Gegenüber auf seinem Gehweg wieder. Die Verärgerung daüber ist vorprogrammiert. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf nicht dem Nachbarn zugeführt werden. Genauso wenig darf Schnee und Eis von privaten Grundstücken und Hofeinfahrten auf der Straße gelagert werden, so die Stadtverwaltung.
Für weitere Fragen steht der Fachbereich Öffentliche Ordnung, Elmar Haag, unter der Telefonnummer 07561/87159, zur Verfügung.