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Auf Hecken und Sträucher achten

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Leutkirch / sz - Wenn Hecken und Sträucher auf öffentliche Straßen und Wege hinausragen, wird die Stadt als Verkehrsbehörde auf den Plan gerufen. Generell gilt: Das Grün von privaten Grundstücken darf auf öffentlichen Verkehrswegen weder die Sicht einschränken noch zu sonstigen Beeinträchtigungen führen. Bei Gehwegen ist daher das so genannte "Lichtraumprofil" von 2,20 Meter Höhe und bei Straßen sogar von 4,40 Meter Höhe von Bewuchs frei zu halten, teilt die Stadt mit.

Weitergehende Einschränkungen bestehen im Kreuzungs- und Einmündungsbereich von Straßen. Dort ist bei normalen Sichtverhältnissen die Bepflanzung im Einmündungsbereich jeweils auf einer Länge von zehn Metern auf der Höhe von 80 Zentimeter zu halten. Wird die Stadt auf einen Verstoß aufmerksam, genügt in den meisten Fällen ein Schreiben, das die Anlieger auf ihre gärtnerischen Pflichten hinweist. Nur ungern wird ein Bußgeld verhängt, heißt es weiter. Wenn doch, kostet es bis zu 500 Euro.


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