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Biogasbetreiber verunreinigt Gewässer

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Leutkirch / abz - Weil er die Sickersäfte seiner Biogasanlage nicht sachgerecht entsorgt hat, ist ein Mann aus der Region vom Leutkircher Amtsgericht zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Zudem muss er 30 gemeinnützigen Arbeitsstunden leisten. Der Angeklagte hatte die Gär- und Sickersäfte seines Fahrsilos auf eine angrenzende Wiese laufen lassen, wodurch sie ins Grundwasser sickern konnten. Die giftige Flüssigkeit gelangte dadurch in zwei Bäche, die so mit einem Abwasserpilz verunreinigt wurden.

Nachdem der Mann zu beiden Hauptverhandlungen nicht erschienen war, wurde er, trotz Abwesenheit, von Richter Franz Hölzle zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.


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