Leutkirch / sz - Vom 1. Januar 2016 an gibt es im Landkreis Ravensburg für Küchen- und Gartenabfälle die Biotonne.
Wer selbst kompostiert, kann sich von der Biotonnen-Pflicht befreien lassen. Dazu muss nachgewiesen werden, dass eine mindestens 25 Quadratmeter große Gartenfläche für jede dort lebende Person zur Verfügung steht. Das dafür erforderliche Formular erhalten die Gebührenschuldner demnächst per Post. Das Formular wird vom Landratsamt als Anlage zum verbindlichen Behältervorschlag verschickt.