Leutkirch / sz - Ampelanlagen sind immer wieder ein "Ärgernis Verkehr". So sind auch im Laufe dieser Serie vor allem immer wieder Beschwerden zu der einen oder anderen Grün- oder Rotphase in der Redaktion der "Schwäbischen Zeitung" in Leutkirch aufgelaufen.
Verantwortlich für alle Ampelanlagen in Leutkirch ist der Landkreis. Ihm hat die SZ die Fragen ihrer Leser vorgelegt.
Wie werden die Grünphasen für Fußgänger berechnet?
Laut einer bundeseinheitlichen Richtlinie ist pro 1,2 Meter, der vom Fußgänger überquert werden muss, eine Sekunde veranschlagt. Wird der Überweg häufig von behinderten Personen oder Kindern benutzt, verlängert sich die Grünphase auf eine Sekunde pro Meter. "Bei Klagen wird ein Ingenieurbüro beauftragt, die Anlage zu überprüfen und notfalls neu zu programmieren", so Franz Hirth, Pressesprecher des Landratsamts. Aus Leutkirch lägen dem Landratsamt aber keinerlei Klagen vor.
Nach welchen Kriterien wird festgelegt, in welchem Abstand es Grün für Fußgänger wird? Speziell angesprochen wurden die Ampel Mohrenkreuzung und die Ampel Wurzacher Straße/Schleifweg. Dort müssten Fußgänger über Gebühr warten.
Signalanlagen werden verkehrsabhängig betrieben, um die Wartezeiten aller Verkehrsteilnehmer so klein wie möglich zu halten. So kann es laut Landratsamt passieren, dass Grünphasen sowohl für Fahrzeuge als auch für Fußgänger komplett ausfallen, weil sie (durch die in der Straße eingebauten Kontaktschleife beziehungsweise per Knopfdruck) nicht angefordert werden. So schwankt die Wartezeit in Abhängigkeit vom aktuellen Verkehrsaufkommen.
Leser wundern sich, warum man an der Mohrenkreuzung von der Unteren Grabenstraße nicht nach rechts in die Wangener Straße abbiegen darf, sondern nur geradeaus.
Dies wurde von der Stadt Leutkirch so gewollt, um die Untere Grabenstraße zu entlasten. Der Verkehr wird über den Kreisverkehrsplatz Bahnhofstraße/L260 (bei der Postfiliale) und den Kreisverkehrsplatz "Neue Welt" geführt. Durch die Geradeausführung ist auch die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage besser.
An der Kreuzung Isyner Straße/Kemptener Straße/Obere Vorstadtstraße wünschen sich Leser einen Ampelmast für die Isnyer Straße. Auch ein kleiner Kreisverkehr wird vorgeschlagen.
Ein Kreisverkehr scheidet wegen der geringen Platzverhältnisse aus. Außerdem ist hier auch noch ein in diesem Fall störendes Brückenbauwerk vorhanden. Die Ampelanlage an der Straußenbrücke sei eine sogenannte Lückenampel. Damit wird immer dann, wenn eine in der Isnyer Straße eingebaute Induktionsschleife ein wartendes Fahrzeug erfasst, der Verkehr in der Hauptrichtung angehalten. Es entsteht also eine Lücke zum Einfahren. Wollen mehrere Fahrzeuge einfahren, wird diese Lücke verlängert. Anschließend rollt der Verkehr wieder auf der Vorfahrtsrichtung.
Bei dieser Anlagenart wird in der untergeordneten Straße kein Lichtsignal eingebaut. "Eine funktionierende Lückenampel ist in der Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer höher als eine Vollsignalisierung", so das Landratsamt. Bekäme die Isnyer Straße ebenfalls einen Ampelmast, die Kreuzung damit eine sogenannte Vollsignalisierung, "muss der Einbieger aus der Isnyer Straße immer sein Grün anfordern, also auch zu den verkehrsschwächeren Zeiten und kann nicht ,eben geschwind’ unter Beachtung der Vorfahrt einbiegen. Das heißt, er hat immer einen Zwangshalt von mindestens 15 Sekunden und dies nicht nur als Linkseinbieger, sondern auch als Rechtseinbieger. Die Summenbilanz von stehenden Fahrzeugen fällt hier deutlicher höher aus." Da eine Vollsignalisierung den Verkehrsfluss den allergrößten teil des Tages behindern würde, sei die Lückenampel als bestmögliche Lösung anzusehen.
Nach welchen Vorgaben werden Ampeln nachts ausgeschaltet beziehungsweise nicht ausgeschaltet. Leser beschwerten sich, dass die Ampel an der Mohrenkreuzung frühmorgens noch nicht angeschaltet sei. Andere stört es, dass die Ampel Karlstraße/Bahnhofstraße nachts lange an ist.
Die Lichtsignalanlagen sind nachts nicht durchgehend in Betrieb. Die Betriebszeiten können eingeschränkt werden, darüber entscheidet die Verkehrskommission, in der die Stadt Leutkirch, die Polizei und der Straßenbaulastträger, also Kreis oder Land, vertreten sind. Die Betriebszeit der Lichtsignalanlage an der Karlstraße/Bahnhofstraße ist von 6 bis 22 Uhr, die Betriebszeit an der Lichtsignalanlage an der Mohrenkreuzung von 6.45 bis 21 Uhr. Änderungswünsche müssten an ein Mitglieder der Kommission herangetragen werden.
Zur Ampelanlage Wangener Straße/Steinbeissstraße: Wer stadteinwärts fährt und nach rechts Richtung Kaufmarkt/Firma Myonic abbiegen will, hat eine eigene kleine Fahrspur mit Ampel. Ebenso derjenige, der stadtauswärts fährt und nach rechts in die Zeppelinstraße abbiegen will. Warum wurden dort jeweils Extra-Ampeln angelegt, statt eines "Vorfahrt gewähren"-Schilds oder eines Grünen Pfeils?
An diesen beiden Stellen queren auch Fußgänger. Die angesprochenen Ampeln sind für den Fußgänger-Schutz erforderlich, da ohne diese nur ein Zebrastreifen theoretisch denkbar wäre, welcher aber dort nicht möglich ist. Die Schaltung der Ampeln für den hier Rechtsabbiegenden wird so flexibel wie möglich gehalten.