Leutkirch / heb - Zum 1. August tritt in Leutkirch eine neue Friedhofsordnung in Kraft. Außerdem werden die Gebühren angehoben.
Konkret heißt das zum Beispiel, dass für ein Wahlgrab "zweistellig, einfachtief" die Gebühren von 2700 auf 3300 Euro steigen. Die tatsächlich anfallenden Kosten liegen aber bei knapp 5000 Euro. Die Bestattung in einem Urnenreihengrab für 15 Jahre kostet in Zukunft 1352 anstatt 810 Euro.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats wird angestrebt, den sogenannten Kostendeckungsgrad auf 70 Prozent anzuheben. Zuletzt lag er erst bei 61,1 Prozent. Schon 2010 war nach einem Prüfbericht des Landratsamtes aber beschlossen worden, einen Deckungsgrad von 70 Prozent anzustreben. Für 2018 wird ein Kostendeckungsgrad von 75 Prozent anvisiert. Basis der jetzt geltenden Sätze ist eine Gebührenkalkulation der "Allevo"-Kommunalberatung.
In der neuen Friedhofsordnung steht auch die "Empfehlung", keine Grabmale zu verwenden, die durch ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind. Ein Verbot, wie es in der Vergangenheit mehrere Kommunen beschlossen hatten, war vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gekippt worden. Hauptgrund dafür waren vor allem Probleme, welche Zertifikate als "vertrauenswürdig" eingestuft werden können. Stadtrat Jörg Kuon (Unabhängige) machte sich während der jüngsten Sitzung dafür stark, bis 2018 auch eine Härtefallregelung zu prüfen.