Leutkirch / sz - Gespannt wartet die deutsche Brauerzunft auf den Ausgang des Musterprozesses, den die Leutkircher Brauerei Härle angestrengt hat. Am 20. August wird vor dem Landgericht Ravensburg darüber verhandelt, ob Härle auch ihn Zukunft das Bier als "bekömmlich" bezeichnen darf.
Geschäftsführer Gottfried Härle würde nach eigenen Angaben die Welt nicht mehr verstehen, wenn so eine Bezeichnung nicht mehr möglich sein sollte. Seit die "Schwäbische Zeitung" vor knapp einer Woche über seinen Einspruch gegen eine einstweilige Verfüghung berichtet hat, beschäftigen sich auch Nachrichtenmagazine damit, was hinter dem Begriff "bekömmlich" stecken mag.
Geht es nur um Geschmacksfragen? Darüber lässt sich immer streiten. Oder geht es um den Alkoholkonsum und darum, wie viele Flaschen jemand verträgt? Die "Schwäbische Zeitung" möchte diesen Fragen nachgehen und Meinungen darüber veröffentlichen. Schicken Sie uns in den kommenden Tagen bis zum Donnerstag, 13. August, um 18 Uhr Ihre Standpunkte. Am Wochenende werden wir einen Teil der Antworten in einer Art von Bestandsaufnahme darüber, wie insbesondere auch die Leutkircher Bürgerschaft über das Verfahren denkt, veröffentlichen. Klare Aussagen sind erwünscht.
Schicken Sie ihre Meinung bitte, im Idealfall mit einem Bild, und dem Stichwort , an:
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