Leutkirch / mil - Waldbesitzer mit bis zu 100 Hektar Forst werden von 1. Januar 2017 an vermehrt zur Kasse gebeten. Über die Höhe der Kosten für die Bewirtschaftung von privaten oder kommunalen Wälder durch die Forstämter kann derzeit jedoch nur spekuliert werden. Klar ist: Baden-Württemberg muss einen sogenannten Staatsforstbetrieb gründen, der sich ausschließlich um den Staatswald kümmert. Kreisforstämter haben zukünftig nichts mehr mit dem Staatswals am Hut. Will heißen: Es gilt, neue Reviere zuzuschneiden – eben ohne Staatswald. Und, sollten die Kreisforstämter Forstarbeiten für private oder kommunale Waldbesitzer übernehmen, so muss dies kostendeckend geschehen. Eine politisch gewollte, institutionelle Förderung durch das Land wird nicht mehr toleriert.
Hintergrund ist die kartellrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg, die dem seit Jahrzehnten im Ländle bestehenden Einheitsforstamt den Garaus machen wird. Bereits 2002 war der Verband der Sägewerke vor das Bundeskartellamt gezogen und hatte gegen die politisch gewollte Praxis in Baden-Württemberg geklagt, dass der Verkauf von Holz aus Privat-, Staats- und Kommunalwald komplett über die landesweit organisierten Forstämter läuft, erläutert Markus Weisshaupt, Leiter des Leutkircher Forstamts.
Keine Wettbewerbsverzerrung
Hintergrund der Klage: Aus Sicht der bundesdeutschen Sägewerke herrsche durch diese Praxis eine Wettbewerbsverzerrung vor, weil die Einheitsforstämter aufgrund ihrer Marktstellung Preise diktierten. „Dann ging´s hin und her.“ 2008 habe sich das Land gegenüber dem Kartellamt verpflichtet, den Holzabsatz lediglich von privaten oder kommunalen Waldbesitzern über die Forstämter abzuwickeln, die mehr als 3000 Hektar Waldfläche ihr Eigentum nennen. Oder von sogenannten Forstbetriebsgemeinschaften (Zusammenschlüsse privater Waldbesitzer) mit mehr als 8000 Hektar. Zusätzlich war das Land vergattert worden, exakt solche Betriebsgemeinschaften zu forcieren, um mehr Wettbewerb zu schaffen.
Allein, funktioniert habe die Geschichte nicht. Zu „spärlich“ sei das Thema angegangen worden und einige Projekte scheiterten. 2012 reichte dann die Sägeindustrie unterstützt durch eine große Forstbestriebsgemeinschaft Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Woraufhin dieses den Baden-Württemberger genau auf die Finger schaute. Sägewerke, Forstbetriebsgemeinschaften und Forst BW wurden befragt, woher ihr Holz kommt und wie die Preisverhandlungen und -gestaltungen ablaufen. Ergebnis: Dem Ländle wurde im Dezember 2012 vom Kartellamt die gemeinsame Holzvermarktung über das Einheitsforstamt endgültig untersagt. Sobald ein Waldbesitzer mehr als 100 Hektar Forst besitzt, darf das Forstamt dessen Holz nicht verkaufen. Auch den Holzverkauf vorbereitende Dienstleistungen wie Holz auszeichnen, also, welche Bäume müssen gefällt werden, oder die Holzaufnahme – um wie viel geschlagenes Holz handelt es sich – sind verboten. Und auch die Rechnungsstellung in Richtung Sägewerke darf das Kreisforstamt nicht mehr übernehmen.
„Damit war in Frage gestellt, was der Forstrevierleiter draußen macht“, erläutert Weisshaupt. Letztlich hätnte sich Baden-Württemberg und des Bundeskartellamt darauf verständigt, einen sogenannten „Staatsforstbetrieb“ einzurichten, der sich ausschließlich um den Staatswald zu kümmern habe. Bis Ende September dieses Jahres erwarte das Kartellamt hierzu Eckpunkte vom Ländle. Bis 1. Januar 2017 müsse dies umgesetzt sein.
Nachdem im Umkehrschluss nun Kreisforstämter mehr Möglichkeiten hätten, sich um die Kommunal- und Privatwälder zu kümmern, legte das Bundeskartellamt fest, dass dies jedoch zu kostendeckenden Preisen geschehen müsse. Nach Einschätzung Weisshaupts würden die Kommunen noch glimpflich davonkommen. Die Zeche bezahlten dagegen die kleinen Waldbesitzer. Ironie des Ganzen: „Die Absicht des Kartellamts könnte ins Gegenteil laufen, denn wenn die Gebühren für forstliche Beratung steigen, könnten die Priavtbesitzer sagen, ich mach’ in meinem Wald gar nichts mehr.“ Dadurch werde Holz dann knapper und der Preis teurer.