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Radschutzstreifen bleibt bis Ende 2016

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Leutkirch / sl - Der Radschutzstreifen auf der Straße zwischen Urlau und Winterstetten bleibt länger als ursprünglich geplant. Wie das Verkehrsministerium des Landes in Stuttgart auf Anfrage der SZ mitteilte, wird der Modellversuch verlängert - und zwar bis Ende 2016.

Der Modellversuch in Leutkirch ist Bestandteil des bundesweiten Modellvorhabens mit dem sperrigen Titel "Schutzstreifen außerorts – Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzsteifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im Radverkehrsnetz". Bislang ist die Markierung von Schutzstreifen in Deutschland außerorts nicht zulässig – anders als in der Schweiz und in den Niederlanden, wie das Ministerium mitteilt.

Geht um die Sicherheit

Nun will der Bund herausfinden, ob solche Schutzsstreifen tatsächlich die Sicherheit des Radfahrers erhöhen. 18 Pilotprojekte gibt es bundesweit, drei davon in Baden-Württemberg. Neben der L193 zwischen Moos und dem Ortsteil Bankholzen im Landkreis Konstanz sowie im Elsental die Straße zwischen Stuttgart-Kaltental und Stuttgart-Vaihingen ist dies die Landesstraße 319 von Urlau nach Winterstetten. Diese Strecken werden entsprechend mit Video und Geschwindigkeitsmessungen beobachtet.

Der Versuch begann in Leutkirch am 9. Mai. Geplant war sein Ende zum 31. Dezember 2014. Anschließend sollten die Ergebnisse ausgewertet und veröffentlicht werden. Dass der Modellversuch nun verlängert wird, begründet das Stuttgarter Ministerium damit, dass man "belastbarere Ergebnisse erhalten" wolle.

Dementsprechend gelten die speziellen Regelungen aus dem Versuch zwischen Urlau und Winterstetten weiterhin.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Teststrecke zwischen Urlau und Winterstetten beträgt 70 Stundenkilometer. Die Begrenzung des Radstreifens auf der rechten Fahrbahnseite darf von Autos nur überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr verlangt. Radfahrer dürfen dabei nicht gefährdet werden.

Begegnen sich zwei PKW oder LWK, müssen beide auf den Radschutzstreifen ausweichen, dabei jedoch ebenfalls eventuelle Radfahrer berücksichtigen. Gegebenenfalls müssen die Autofahrer langsamer fahren und sich hinter den Radfahrern einordnen. Vorausfahrende Kraftfahrzeuge, die sich ordnungsgemäß zwischen den Radschutzstreifen bewegen, dürfen grundsätzlich nicht überholt werden, schon gar nicht rechts.

Beim Überholen von Fahrradfahrern muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ortschaft ist das Parken auf dem Radschutzstreifen untersagt.

Doch auch Radfahrer müssen sich anpassen. Denn obwohl es bald einen roten Schutzstreifen für sie gibt, dürfen sie nach wie vor nicht nebeneinander fahren.


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