Leutkirch / sz - Die Stadtverwaltung Leutkirch weist darauf hin, dass am 1. Juni die erste Rate der Vorauszahlung des Wasser- und Abwasserbeitrags 2015 zur Zahlung fällig ist.
Die Höhe dieser Rate geht laut Mitteilung aus der Abrechnung des Wasser- und Abwasserbescheids 2014 hervor.
Säumniszuschläge müssen berechnet werden, so heißt es weiter, wenn die Steuern drei Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung müsse außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Steuerbeträge unter Angabe des Buchungszeichens, auf eines ihrer Konten zu überweisen. Das Buchungszeichen findet sich auf dem Steuerbescheid.
"Falls der Stadtkasse ein Sepa-Lastschriftmandat (eine Abbuchungsermächtigung) vorliegt, wird der fällige Betrag automatisch am 1. Juni eingezogen", heißt es in der Mitteilung abschließend.