Leutkirch / sz - Ein 23-Jähriger ist mit THC im Blut gegen einen Pfosten gefahren und in einer Wiese liegengeblieben. Auch eine Ausrede half ihm vor Gericht nicht.
Keine Frage: Die Schlingerfahrt eines unter Drogen stehenden 23-Jährigen auf der Straße von Winterstetten nach Urlau hätte bei weitem schlimmere Folgen haben können.
Dies belegt eine spontane Handyaufnahme aus einem nachfolgenden Fahrzeug, die bei der Verhandlung im Leutkircher Amtsgericht in Augenschein genommen wurde. Der Angeklagte bewegte sich kilometerlang "wie betrunken" in Schlangenlinien auf der Landstraße und zog sein Auto erst in letzter Sekunde vor dem ausweichenden Gegenverkehr nach rechts.
Schließlich kam er von der Fahrbahn ab, rammte mehrere Leitpfosten und blieb in einer Wiese liegen. Die alarmierte Polizei zog noch vor Ort den Führerschein ein und veranlasste eine Blutprobe. Diese erbrachte einen THC-Wert von 21 Nanogramm pro Liter, der gesetzliche Wert für Fahruntüchtigkeit liegt bei einem Nanogramm pro Liter. Der Angeklagte bestritt aber "bekifft" gewesen zu sein, denn er habe einen "atypischen Epilepsieanfall" erlitten.
Selbst Hanf angepflanzt
Um Ausbrüche dieser Krankheit zu vermindern, hätte er nach fehlgeschlagenen Therapien nur "einmal pro Woche Cannabis" konsumiert. Um die Kosten für diese "Selbstmedikation" zu mindern, hätte er selbst Hanf angepflanzt, was ein weiterer Anklagepunkt war. Außerdem wurde ihm zur Last gelegt, später ohne Führerschein gefahren zu sein. Gegen diesen Vorwurf wehrte sich der Angeklagte mit einem Schreiben des Landratsamts, dessen Inhalt aus seiner Sicht "zumindest missverständlich war".
Der Staatanwalt zeigte sich in keiner Weise von diesen Erklärungen beeindruckt. So sei ein Fakt der hohe THC-Wert, außerdem könne man bei einem epileptischen Anfall nicht noch eine kilometerlange Strecke so fahren. Zudem seien das Anpflanzen von Hanf und das Fahren ohne Führerschein nicht erlaubt. Der Strafantrag lautete daher: 100 Tagessätze á 15 Euro und der weitere Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von zehn Monaten.
Der leitende Direktor des Amtsgerichtes, Franz Hölzle, folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag, reduzierte aufgrund der geringen finanziellen Möglichkeiten des Angeklagten den Tagessatz aber auf zehn Euro.