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Brauerei Härle geht in die nächste Runde

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Leutkirch / heb - Die Brauerei Härle hat in dem Rechtsstreit um den Begriff "bekömmlich" ein sogenanntes Hauptverfahren angestrengt.

Ihr war vom Landgericht Ravensburg untersagt worden, den Begriff weiterhin in der Werbung einzusetzen. Der Berliner "Verband sozialer Wettbewerb e. V." hatte das mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt.

Geschäftsführer Gottfried Härle bestätigte jetzt der "Schwäbischen Zeitung", das er in einem Hauptverfahren vor dem Landgericht eine Grundsatzentscheidung anstrebe. Mit diesem nächsten Schritt verschafft sich die Brauerei zudem die Möglichkeit, im Zweifelsfall bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Der Begriff "bekömmlich", der in der Werbung von Brauereien häufiger anzutreffen ist, wurde in dem ersten Verfahren als irreführend eingestuft.

Er signalisiere, dass der Genuss von Alkohol unbedenklich sei. Einen Termin für die nächste Runde hat das Landgericht Ravensburg noch nicht angesetzt. Härle hatte unter anderem nach der ersten Entscheidung die Flaschen von drei Biersorten umetikettieren lassen.


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