Leutkirch / olas - Aichstetten (olas) - Die neue Friedhofssatzung ist vom Aichstettener Gemeinderat einstimmig genehmigt worden. Sie regelt auf zwölf Seiten Verhaltensweisen und Richtlinien auf Friedhöfen. In der Gemeinde Aichstetten betrifft dies die letzten Ruhestätten in Aichstetten, Altmannshofen und Eschach.
Die ursprüngliche Satzung wurde im Jahr 2006 erstellt und im Jahr 2009 erstmals geändert. Die aktuelle Version tritt zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft. Die Friedhofsgebühren werden von der Gemeinde Aichstetten beschlossen. Darin werden unter anderem die Kosten nach regionalen Gesichtspunkten festgelegt. Die Auslastung des Friedhofs oder die Bodenbeschaffenheit sind wichtige Kriterien. Je schwieriger ein Grab beispielsweise ausgehoben werden kann, desto höher sind meist auch die zu erwartenden Kosten. Neben den Friedhofsgebühren legt der Friedhofsträger Grabgrößen, Ruhezeiten und in einigen Fällen Möglichkeiten zur Grabgestaltung und Grabbepflanzung fest.
Neu im Angebot an Grabstätten sind doppeltiefe Einzelwahl-, beziehungsweise Doppelwahlgräber für zwei oder vier Personen, die jeweils 500/650 Euro kosten. Doppelte Kostensteigerungen entstehen bei Reihengrabkammern, diese kosten künftig 450 Euro für 15 Jahre. Ebenfalls eine Verdoppelung auf 20 Euro erfolgt bei den Verwaltungskosten zu Änderungen. Das Angleichen der Friedhofsgebühren erfolge aufgrund der unterschiedlichen Deckungsgrade der verschiedenen Leistungen, so Bürgermeister Dietmar Lohmiller. Mit der Einrichtung der Urnenwand sei man auf dem richtigen Weg. Diese Ruhestätten werden sogar um drei Prozent günstiger und kosten künftig 265 Euro für 15 Jahre. Die übrigen Gebührensteigerungen bewegen sich zwischen 25 bis 50 Prozent, der Kostendeckungsgrad sei entscheidend.