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Stadt erhöht den Wasserpreis

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Leutkirch / heb - Die Kosten für das Trinkwasser werden sich in Leutkirch erhöhen. Bislang galt für Normalabnehmer ein Betrag von 76Cent pro Kubikmeter Frischwasser. Vom ersten Januar an wird der Betrag auf 84 Cent steigen. Auch bei Großabnehmern wird es für die ersten 20000 Kubikmeter eine Steigerung von 76 auf 84 Cent geben. Die weiteren 80000 Kubikmeter werden 79 anstatt 71 Cent kosten.

Als Basis der neuen Berechnungen, die vom Gemeinderat genehmigt worden sind, gilt die Gebührenkalkulation der Kommunalberatung Allevo. Nicht ganz ausgeglichen werden die Mehrkosten für den Wasserbezug durch die in Zukunft niedrigere Schmutzwassergebühr.

Diese geht um zwei Cent auf 1,66Euro pro Kubikmeter zurück. Wiederum steigen wird die sogenannte Niederschlagswassergebühr – von 0,41 Euro auf 0,46 Euro pro Kubikmeter. Seit einigen Jahren wird der Wasserverbrauch in Leutkirch nicht mehr pauschal ermittelt. Hauseigentümer müssen dezidiert trennen zwischen dem reinen Wasserbezug, zwischen versiegelten Flächen, von denen Oberflächenwasser in die Kanalisation fließt, und zwischen unversiegelten Flächen. Daraus ergibt sich dann ein Gesamtbetrag.

Mehrkosten von 14,88 Euro

Nach einer Auflistung der Stadtverwaltung werden sich im kommenden Jahr für einen Durchschnittshaushalt von vier Personen in einem Einfamilienhaus Mehrkosten von 14,88 Euro ergeben – bei einer versiegelten Fläche von 120 Quadratmetern. 371,46 Euro sind für diesen Fall errechnet worden. Ohne versiegelte Fläche würde sich die Jahresrechnung für so einen Haushalt um 7,88 Euro auf 307,06 Euro erhöhen.

Mittlerweile sind die Wasserablesekarten zur Ermittlung der Wasserzählerstände bereits an alle Haushalte im gesamten Stadtgebiet per Post verschickt worden. Diese Karten müssen bis Januar an die Verwaltung zurückgeschickt werden. Die Grunddaten sind nach Angaben der Verwaltung bereits auf den Ablesekarten aufgedruckt. Es müssten nur noch der Zählerstand (maximal fünf Ziffern; der Hauswasserzähler hat keine Kommastellen) und das Ablesedatum eingetragen werden.

Als Vermieter kann die Ablesenachricht auch an den jeweiligen Mieter weitergeleitet werden. Die Zählernummer auf dem Wasserzähler sollte mit der Nummer auf der Wasserablesekarte verglichen werden, damit es zu keiner Verwechslung kommen kann.

Die Ablesenachricht muss bis 8.Januar portofrei an die Stadtverwaltung Leutkirch geschickt werden: Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu, Steuern- und Abgaben, Marktstraße 26, 88299 Leutkirch. Es wird kein städtischer Mitarbeiter zur Ablesung des Zählers vorbeikommen.


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