Leutkirch / sl - Eine Kommune darf ihr Ortseingangsschild nicht einfach dort aufstellen, wo es ihr gefällt.
Das sagt Thomas Stupka, Pressesprecher der Stadt, auf Anfrage der "Schwäbischen Zeitung". Ein Leutkircher hatte sich am SZ-Wochenmarktstand zum Thema "Ärgernis Verkehr" darüber gewundert, dass das Ortsschild am Ortseingang aus Richtung Gebrazhofen erst weit nach dem Hotel Eden kommt. "Autofahrer fahren dadurch relativ schnell in die Stadt ein – und geben nochmal Gas, wenn die Ampel am Kaufmarkt auf Grün ist", schilderte er und fragte: "Warum versetzt man das Ortsschild nicht weiter nach außerhalb, vor die ersten Häuser?"
Rechtliche Vorgaben
"Es gibt rechtliche Vorgaben, wo ein Ortsschild aufgebaut werden muss. Dies ist grundsätzlich dort, wo die sogenannte geschlossene Bebauung beginnt", erklärt Stupka. Schilder könnten daher nicht ohne weiteres versetzt werden.
Ein weiterer Grund für den derzeitigen Standort des Ortsschilds ist laut Stadtverwaltung: Kurz nach dem Ortsschild darf es laut einer Verwaltungsvorschrift des Landes keine Geschwindigkeitskontrollen geben. Der Blitzer muss zum Ortsschild einen Mindestabstand von 150 Metern einhalten. Ein Ortsschild vor dem "Eden" würde Geschwindigkeitskontrollen bis zur Ampel am Kaufmarkt fast unmöglich machen.
In der Wangener Straße besteht vor dem Ortseingang derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h. Die Polizei kontrolliere dort regelmäßig, so Stupka.