Leutkirch / heb - Alle Jahre wieder deckt sich auch die Leutkircher Bürgerschaft mit Feuerwerkskörpern für die Silvesternacht ein. Am Dienstag, 29. Dezember, beginnt in den Geschäften der Verkauf.
Auflagen, die über die allgemein geltenden Vorschriften hinaus gehen, existieren in Leutkirch nicht. Eher pauschal weist die Stadt darauf hin: "In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten."
Der Einzelhandel in der Stadt hat sich darauf eingestellt, dass die Nachfrage wieder groß sein wird. Besonders beliebt bei der Kundschaft seien die in verschiedenen Preisgruppen und Mengen angebotenen Mischungen, in denen sich sowohl Raketen als auch Bodenfeuerwerk finden. Generell aber darf, abgesehen von Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, Silvesterknallerei nur an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, abgegeben werden. Zudem dürfe auch nur dieser Personenkreis die Raketen zünden.
Auch die Stadtverwaltung wies am Montag darauf hin, dass nur am Silvestertag und an Neujahr Böller und Raketen der "Klasse II" entzündet werden dürfen. Durchaus verbreitet ist, sich über den Einkauf vor Neujahr Bestände für den Rest des Jahres aufzufüllen. Wer diese dann, etwa bei runden Geburtstagen oder anderen Feierlichkeiten, in die Luft jagen will, riskiert eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Das schließt nicht aus, auch im Sommer Feuerwerke abzubrennen. Dafür aber benötigen sowohl die Behörden als auch Privatpersonen eine Erlaubnis.
Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern
Die Polizei mahnt zur Vorsicht und rät:
Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden; es ist bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher.
Gebrauchsanleitung genau lesen.
Fehlgezündete Feuerwerkskörper oder Blindgänger nicht wieder
anzünden.
Feuerwerkskörper auf ebenen und freien Flächen mit einem Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Personen von mindestens acht Metern abbrennen.
Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng
verboten.
Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (z.B. schwere
Flaschen) verwenden.
Bewahren sie Feuerwerkskörper immer getrennt von Streichhölzern
auf und stecken sie Feuerwerkskörper nie in Hosen- oder Jackentaschen.
Werfen sie keine Feuerwerkskörper auf Personen, Tiere, Gebäude,
Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände.
Feuerwerkskörper, die illegal aus dem Ausland eingeführt wurden,
entsprechen vielfach nicht den im Inland zugelassenen Vorgaben und sind zum Teil extrem gefährlich.
Die größte Gefahr droht von selbst hergestellten Explosivstoffen
oder Bestandteilen, die aus Feuerwerkskörpern entnommen wurden. Sie sind unberechenbar.